Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die steuerlichen Pflichten, einschließlich der wichtigsten Fristen für jeden Monat des Jahres 2025. Der Artikel richtet sich an Berufstätige und an Personen, die sicherstellen wollen, dass sie alle ihre Pflichten rechtzeitig erfüllen.

Einleitung

Die Einhaltung steuerlicher Fristen ist für Unternehmen und Steuerpflichtige in Deutschland von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Steuertermine im Jahr 2025 und bietet praxisnahe Hinweise für die fristgerechte Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen.

Monatliche und vierteljährliche Steuertermine

Die steuerlichen Fristen variieren je nach Steuerart und können monatlich oder vierteljährlich anfallen. Nachfolgend sind die wichtigsten Termine für das Jahr 2025 aufgeführt:

Januar

Datum

Steurpflichten

10. Januar

Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

15. Januar

Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer

31. Janur

Umsatzsteuer: One-Stop-Shop, EU-Regelung

Februar

Datum

Steurpflichten

10. Februar

Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

17. Februar

Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer,

Versicherungsteuer

März

Datum

Steurpflichten

10. März

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

17. März

Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer

April

Datum

Steurpflichten

10. April

Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

15. April

Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer

30. April

Umsatzsteuer: One-Stop-Shop, EU-Regelung

Mai

Datum

Steurpflichten

12. Mai

Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

15. Mai

Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Versicherungsteuer

Juni

Datum

Steurpflichten

10. Juni

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

16. Juni

Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer

Juli

Datum

Steurpflichten

10. Juli

Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

15. Juli

Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer

31. Juli

Umsatzsteuer: One-Stop-Shop, EU-Regelung

August

Datum

Steurpflichten

11. August

Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

15. August

Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Versicherungsteuer

September

Datum

Steurpflichten

10. September

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

15. September

Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer

Oktober

Datum

Steurpflichten

10. Oktober

Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

15. Oktober

Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer

31. Oktober

Umsatzsteuer: One-Stop-Shop, EU-Regelung

November

Datum

Steurpflichten

10. November

Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

17. November

Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Versicherungsteuer

Dezember

Datum

Steurpflichten

10. Dezember

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer

15. Dezember

Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer

Schonfristen und Zahlungsmodalitäten

In Deutschland gibt es für bestimmte Steuerzahlungen sogenannte Schonfristen. Diese gelten in der Regel nur bei Überweisungen und nicht bei Scheck- oder Barzahlungen. Die Schonfrist beträgt regelmäßig drei Kalendertage bei Überweisungen, sofern der Fälligkeitstag kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Es ist jedoch zu beachten, dass häufige Ausnutzung der Schonfrist dazu führen kann, dass der Steuerpflichtige nicht mehr als pünktlicher Zahler angesehen wird, was bei Entscheidungen über Billigkeitsmaßnahmen nachteilig sein kann.

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Praktische Hinweise für Steuerpflichtige

  • Dauerfristverlängerung: Für die Umsatzsteuer kann eine Dauerfristverlängerung um einen Monat beantragt werden, was mehr Flexibilität bei der Zahlung ermöglicht.

  • SEPA-Lastschriftmandat: Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an das Finanzamt stellt sicher, dass Zahlungen pünktlich erfolgen, unabhängig vom Zeitpunkt der Abbuchung. Dies minimiert das Risiko von Säumniszuschlägen aufgrund verspäteter Zahlungen.

  • Regionale Feiertage: In einigen Bundesländern können regionale Feiertage die Fälligkeitstermine beeinflussen. Beispielsweise verschiebt sich der Termin für die Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Versicherungsteuer in Regionen, in denen Mariä Himmelfahrt (15. August) ein gesetzlicher Feiertag ist, auf den 18. August 2025, mit einer Schonfrist bis zum 21. August 2025.

Schlussfolgerung

Die genaue Kenntnis und Einhaltung der steuerlichen Fristen für das Jahr 2025 ist essenziell für die Sicherstellung der steuerlichen Compliance in Deutschland. Durch sorgfältige Planung und Nutzung der angebotenen Zahlungsmodalitäten können Steuerpflichtige ihre Verpflichtungen fristgerecht erfüllen und mögliche Sanktionen vermeiden.