Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die steuerlichen Pflichten, einschließlich der wichtigsten Fristen für jeden Monat des Jahres 2025. Der Artikel richtet sich an Berufstätige und an Personen, die sicherstellen wollen, dass sie alle ihre Pflichten rechtzeitig erfüllen.
Einleitung
Die Einhaltung steuerlicher Fristen ist für Unternehmen und Steuerpflichtige in Deutschland von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Steuertermine im Jahr 2025 und bietet praxisnahe Hinweise für die fristgerechte Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen.
Monatliche und vierteljährliche Steuertermine
Die steuerlichen Fristen variieren je nach Steuerart und können monatlich oder vierteljährlich anfallen. Nachfolgend sind die wichtigsten Termine für das Jahr 2025 aufgeführt:
Januar
Datum |
Steurpflichten |
10. Januar |
Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
15. Januar |
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer |
31. Janur |
Umsatzsteuer: One-Stop-Shop, EU-Regelung |
Februar
Datum |
Steurpflichten |
10. Februar |
Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
17. Februar |
Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Versicherungsteuer |
März
Datum |
Steurpflichten |
10. März |
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
17. März |
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer |
April
Datum |
Steurpflichten |
10. April |
Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
15. April |
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer |
30. April |
Umsatzsteuer: One-Stop-Shop, EU-Regelung |
Mai
Datum |
Steurpflichten |
12. Mai |
Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
15. Mai |
Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Versicherungsteuer |
Juni
Datum |
Steurpflichten |
10. Juni |
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
16. Juni |
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer |
Juli
Datum |
Steurpflichten |
10. Juli |
Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
15. Juli |
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer |
31. Juli |
Umsatzsteuer: One-Stop-Shop, EU-Regelung |
August
Datum |
Steurpflichten |
11. August |
Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
15. August |
Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Versicherungsteuer |
September
Datum |
Steurpflichten |
10. September |
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
15. September |
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer |
Oktober
Datum |
Steurpflichten |
10. Oktober |
Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
15. Oktober |
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer |
31. Oktober |
Umsatzsteuer: One-Stop-Shop, EU-Regelung |
November
Datum |
Steurpflichten |
10. November |
Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
17. November |
Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Versicherungsteuer |
Dezember
Datum |
Steurpflichten |
10. Dezember |
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Umsatzsteuer |
15. Dezember |
Feuerschutzsteuer, Versicherungsteuer |
Schonfristen und Zahlungsmodalitäten
In Deutschland gibt es für bestimmte Steuerzahlungen sogenannte Schonfristen. Diese gelten in der Regel nur bei Überweisungen und nicht bei Scheck- oder Barzahlungen. Die Schonfrist beträgt regelmäßig drei Kalendertage bei Überweisungen, sofern der Fälligkeitstag kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Es ist jedoch zu beachten, dass häufige Ausnutzung der Schonfrist dazu führen kann, dass der Steuerpflichtige nicht mehr als pünktlicher Zahler angesehen wird, was bei Entscheidungen über Billigkeitsmaßnahmen nachteilig sein kann.

Praktische Hinweise für Steuerpflichtige
Dauerfristverlängerung: Für die Umsatzsteuer kann eine Dauerfristverlängerung um einen Monat beantragt werden, was mehr Flexibilität bei der Zahlung ermöglicht.
SEPA-Lastschriftmandat: Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an das Finanzamt stellt sicher, dass Zahlungen pünktlich erfolgen, unabhängig vom Zeitpunkt der Abbuchung. Dies minimiert das Risiko von Säumniszuschlägen aufgrund verspäteter Zahlungen.
Regionale Feiertage: In einigen Bundesländern können regionale Feiertage die Fälligkeitstermine beeinflussen. Beispielsweise verschiebt sich der Termin für die Feuerschutzsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Versicherungsteuer in Regionen, in denen Mariä Himmelfahrt (15. August) ein gesetzlicher Feiertag ist, auf den 18. August 2025, mit einer Schonfrist bis zum 21. August 2025.
Schlussfolgerung
Die genaue Kenntnis und Einhaltung der steuerlichen Fristen für das Jahr 2025 ist essenziell für die Sicherstellung der steuerlichen Compliance in Deutschland. Durch sorgfältige Planung und Nutzung der angebotenen Zahlungsmodalitäten können Steuerpflichtige ihre Verpflichtungen fristgerecht erfüllen und mögliche Sanktionen vermeiden.