Mehrfachbeschäftigung ist eine zunehmend gängige Praxis in Deutschland, bei der Arbeitnehmer mehreren Tätigkeiten gleichzeitig nachgehen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Vorgaben, die Auswirkungen auf die Sozialversicherung und die steuerlichen Aspekte dieser Beschäftigungsform.
Einführung
Die Mehrfachbeschäftigung bezeichnet die gleichzeitige Tätigkeit in mehreren Beschäftigungsverhältnissen bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Mit der Zunahme flexibler Arbeitsmodelle und steigenden Lebenshaltungskosten entscheiden sich immer mehr Arbeitnehmer. Dies kann sowohl durch eine Vollzeitstelle in Kombination mit Nebenjobs als auch durch mehrere Teilzeit- oder Minijobs geschehen. Die Motive dafür sind vielfältig, von finanzieller Sicherheit über das Erlernen neuer Fähigkeiten bis hin zum Aufbau einer Selbstständigkeit.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Ausübung einer Mehrfachbeschäftigung ist im deutschen Recht durch Artikel 12 des Grundgesetzes verankert, der jedem das Recht gibt, seinen Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Allerdings unterliegt die Mehrfachbeschäftigung auch gewissen gesetzlichen Einschränkungen, insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen Arbeitszeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten, wobei eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich ist, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines festgelegten Zeitraums eingehalten wird.
Arbeitnehmer, die eine Nebenbeschäftigung aufnehmen möchten, sind verpflichtet, ihren Hauptarbeitgeber darüber zu informieren. Arbeitgeber können eine Nebentätigkeit nur aus berechtigten Gründen untersagen, etwa wenn die Leistungsfähigkeit im Hauptjob durch Übermüdung beeinträchtigt werden könnte oder wenn die Tätigkeit in Konkurrenz zum Hauptunternehmen steht. Das Arbeitsverhältnis muss außerdem so gestaltet sein, dass gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten eingehalten werden.
Sozialversicherungspflicht bei Mehrfachbeschäftigung
Die Frage, ob eine Mehrfachbeschäftigung sozialversicherungspflichtig ist, hängt von der Art und Höhe des Einkommens ab. Bei geringfügigen Beschäftigungen, sogenannten Minijobs, sind Arbeitnehmer von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, sofern das monatliche Einkommen 538 Euro nicht übersteigt. Werden mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt und das Gesamteinkommen liegt unter dieser Grenze, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Eine Voll- oder Teilzeitstelle kombiniert mit einem Minijob bleibt ebenso beitragsfrei für den Minijob. Liegt das Einkommen allerdings über der Minijob-Grenze oder bestehen mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen, so werden die Sozialversicherungsbeiträge anteilig erhoben.
Besonders relevant ist die Beitragsbemessungsgrenze, die für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung festlegt, ab welchem Einkommen keine weiteren Beiträge fällig werden. Für 2024 liegt die monatliche Grenze bei 5.175 Euro für die Krankenversicherung und 7.550 Euro (Westdeutschland) bzw. 7.450 Euro (Ostdeutschland) für die Rentenversicherung.
Steuerliche Behandlung der Mehrfachbeschäftigung
Die Steuerpflicht in einer Mehrfachbeschäftigung wird unterschiedlich behandelt. Für das Haupteinkommen gilt die Steuerklasse, die auf Grundlage des Familienstandes zugewiesen wird. Zusätzliche Arbeitsverhältnisse werden hingegen in die Steuerklasse 6 eingeordnet, die keine Freibeträge vorsieht und als die ungünstigste gilt. Eine Ausnahme besteht lediglich für Minijobs: Diese sind von der Einkommensteuer befreit, solange das Einkommen unter der Grenze von 538 Euro bleibt. Wird dieser Betrag überschritten oder handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung, wird diese Tätigkeit über Steuerklasse 6 versteuert.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, nicht genutzte Freibeträge ihrer Hauptbeschäftigung auf eine Nebenbeschäftigung zu übertragen. Dies kann durch einen Antrag beim Finanzamt erfolgen und führt dazu, dass mehr Einkommen monatlich zur Verfügung steht.
Mehrfachbeschäftigung im Krankheitsfall und bei Urlaub
Bei einer Mehrfachbeschäftigung gelten dieselben Regeln im Krankheitsfall wie bei einer einzigen Beschäftigung. Arbeitnehmer sind verpflichtet, alle Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. Auch beim Urlaub gilt, dass gesetzlich festgelegte Urlaubstage nicht für die Ausübung einer weiteren Beschäftigung genutzt werden dürfen, da Urlaub der Erholung dient. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Urlaub bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen kann erforderlich sein, wenn an den gleichen Tagen gearbeitet wird.
Gründe für die wachsende Zahl der Mehrfachbeschäftigten
Laut dem Statistischen Bundesamt nimmt die Zahl der Mehrfachbeschäftigten in Deutschland kontinuierlich zu. Prekäre Arbeitsverhältnisse, steigende Lebenshaltungskosten und befristete Verträge zwingen viele Arbeitnehmer, zusätzliche Jobs anzunehmen, um finanziell über die Runden zu kommen. Neben wirtschaftlichen Zwängen gibt es jedoch auch positive Gründe, die für eine Mehrfachbeschäftigung sprechen. So bietet sie die Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu erlernen, Erfahrungen in verschiedenen Branchen zu sammeln oder parallel zum Hauptjob eine eigene Selbstständigkeit aufzubauen.
Fazit
Die Mehrfachbeschäftigung bietet Arbeitnehmer eine Möglichkeit, ihre finanzielle Situation zu verbessern und gleichzeitig neue berufliche Erfahrungen zu sammeln. Allerdings birgt sie auch Herausforderungen in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, die Sozialversicherungspflicht und steuerliche Belastungen. Wer eine Mehrfachbeschäftigung plant, sollte sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen gut informieren und sicherstellen, dass die Arbeit die eigene Leistungsfähigkeit nicht überfordert. Eine sorgfältige Planung und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind entscheidend, um langfristig von den Vorteilen einer Mehrfachbeschäftigung profitieren zu können.